Eine Pflegefachfrau beugt sich zu einer Frau im Rollstuhl. Sie unterhalten sich und lächeln dabei.

Studentische Tätigkeit

In den verschiedensten Bereichen können Werkstudenten während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche im Oberlinhaus arbeiten. Bei uns können Sie nicht nur Geld verdienen, sondern auch Praxiserfahrungen sammeln, die Ihnen auf Ihrem weiteren Berufsweg sehr hilfreich sein können. Und vor allem: Im Oberlinhaus helfen Sie Menschen – direkt bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen oder indirekt, z. B. im Verwaltungsbereich.

In den Semesterferien ist Werkstudenten eine Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden pro Woche gestattet. Das Gehalt beträgt laut Mindestlohngesetz auf jeden Fall 12,00 € pro Stunde.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schreiben Sie uns gern eine Initiativbewerbung mit Angabe des Wunscheinsatzortes und Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen vor Beginn einer studentischen Tätigkeit im Oberlinhaus einzureichen sind:

  • Bescheinigung vom Hausarzt, in der bestätigt wird, dass derzeit keine ansteckenden Krankheiten bestehen – nicht älter als 3 Wochen bei direktem Klientenkontakt (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
  • Impfbestätigung Hepatitis B sowie Masern bei direktem Klientenkontakt (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
  • erweitertes Führungszeugnis – nicht älter als 3 Monate (notwendig ab einem Alter von 14 Jahren für den Einsatz im Kinder- und Jugendbereich sowie auf allen Stationen der Oberlinklinik)
  • Gesundheitspass (beim Einsatz in Küchen)

Ihr Ansprechpartner